Das Bundessozialgericht hat am 2. November 2010 entschieden, unter welchen Voraussetzungen Anspruch auf Gewährung von ärztlich verordnetem Reha-Sport in Gruppen unter ärztlicher Betreuung und Überwachung besteht.

Der Anspruch auf diese ergänzende Leistung zur medizinischen Reha folge aus § 43 Absatz 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch 5 in Verbindung mit § 44 Absatz 1 Nr. 3 Sozialgesetzbuch 9. Ähnlich wie das Bundessozialgericht bereits in Bezug auf die parallele Situation beim "Funktionstraining" entschieden habe, sei die dazu geschlossene Rahmenvereinbarung nicht geeignet, einen höchstzulässigen Leistungsumfang zu begründen. Eine Einschränkung der Leistungsdauer könne sich allein daraus ergeben, dass die Leistungen im Einzelfall geeignet, notwendig und wirtschaftlich sein müssten (vgl. § 12 Absatz 1 Sozialgesetzbuch 5). Diesen Anforderungen sei im vorliegenden Fall genügt. Der Reha-Sport ergänze das dem Kläger gewährte Heilmittel "Krankengymnastik", auch sei der Sport nach den Feststellungen des Landessozialgerichts medizinisch notwendig. Soweit das LSG allerdings angenommen habe, der Reha-Sport sei - wie das Funktionstraining - als bloße "Hilfe zur Selbsthilfe" stets nicht auf Dauer angelegt, könne ihm nicht gefolgt werden. Das Gesetz gewähre Reha-Sport ausdrücklich "in Gruppen" und messe so der Betätigung behinderter Menschen gerade in einer Sportgruppe besonderen Stellenwert bei. Dies schließe es vor dem Hintergrund der Rechte behinderter Menschen sowie ihres Wunsch- und Wahlrechts aus, den Kläger mit seinen Kenntnissen als Übungsleiter auf von ihm "allein" vorzunehmende sportliche Aktivitäten zu verweisen. Das Gemeinschaftserlebnis, mit anderen vergleichbar Betroffenen Sportliches leisten zu können, wirke - zumal für Menschen, die wie der Kläger in jungen Jahren auf einen Rollstuhl angewiesen sind - in besonderer Weise rehabilitativ.

SG Regensburg - S 2 KR 258/07 - Bayerisches LSG - L 4 KR 156/08 - Bundessozialgericht - B 1 KR 8/10 R -

Quelle:Terminbericht des Bundessozialgerichts Nummer 59/10 vom 02.11.2010.


Kommentare

Robin
05.11.2010, 17:10 Uhr

Herzlichen Dank für die Info, das hilft mir weiter!


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Veröffentlicht am

02.11.2010

Autor

Rechtsanwalt David Andreas Köper aus Hamburg Rechtsanwalt David Andreas Köper

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