Erfolgreiche Klage gegen die Einstellung der Krankengeld-Zahlung durch die BARMER Krankenkasse Wuppertal.

In diesem Fall hatte die BARMER Krankenkasse die Krankengeld-Zahlung an die Mandantschaft eingestellt und geschrieben "laut Gutachten sind Sie gesundheitlich wieder in der Lage, Ihre bisherige Tätigkeit auszuüben. [...] Daher treffen wir folgende Entscheidung: Mit Datum vom ... enden Ihre Arbeitsunfähigkeit und der damit verbundene Anspruch auf Krankengeld. Ihre ärztliche Praxis haben wir ebenfalls über das Ergebnis informiert." Der von der Mandantschaft zunächst selbst eingelegte Widerspruch wurde von der Krankenkasse mit Widerspruchsbescheid zurückgewiesen. Im daraufhin durch Rechtsanwalt Köper eingeleiteten Klageverfahren gab die BARMER nach weiterem Vortrag und Darlegung der Arbeitsunfähigkeit jedoch ein prozessuales Anerkenntnis ab, nahm die Krankengeld-Zahlung wieder auf, zahlte rückständiges Krankengeld nach und erstattete die Rechtsanwaltskosten.
