Erfolgreicher Widerspruch gegen die Einstellung der Krankengeldzahlung wegen Erreichens der Anspruchshöchstdauer (78 Wochen/1,5 Jahre).

Die AOK Rheinland/Hamburg hatte die Krankengeld-Zahlung eingestellt, da die Anspruchshöchstdauer erreicht sei. Rechtsanwalt Köper hat Widerspruch eingelegt, Akteneinsicht angefordert und anhand der Aufstellung der Arbeitsunfähigkeitszeiten und -Diagnosen und Darlegung des Blockfristbeginns gemeinsam in Zusammenarbeit mit der Mandantschaft erreicht, dass dem Widerspruch abgeholfen und die Höchstanspruchsdauer um 12 Monate und 7 Tage verlängert werden konnte.
Ein erfolgreicher Widerspruch kann die Fortzahlung des Krankengeldes sichern.
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