Erfolgreicher Widerspruch und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Einstellung der Krankengeldzahlung durch die IKK classic.

Die IKK classic hatte die Krankengeld-Zahlung eingestellt, da sie die Arbeitsunfähigkeit nicht mehr anerkannte. Rechtsanwalt Köper hat Widerspruch eingelegt und einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim zuständigen Sozialgericht auf Weiterzahlung des Krankengeldes gestellt. Nachdem das Gericht dem Eilantrag stattgegeben hatte, hob die IKK classic den Bescheid über die Einstellung des Krankengeldes auf, zahlte das Krankengeld nach und erstattete die Rechtsanwaltskosten.
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