Erfolgreicher Widerspruch gegen die Einstellung der Krankengeldzahlung durch die MKK.

mkk meine Krankenkasse Widerspruch gegen Krankengeld-Einstellung

Die MKK hatte die Krankengeld-Zahlung eingestellt, da sie die Arbeitsunfähigkeit nicht mehr anerkannte. Rechtsanwalt Köper hat Widerspruch eingelegt und die Unterlagen erneut dem Medizinischen Dienst vorgelegt. Dieser bestätigte in seinem Gutachten die medizinische Begründung der Arbeitsunfähigkeit. Die MKK hob den Bescheid auf, zahlte das Krankengeld weiter und erstattete die Rechtsanwaltskosten.

Ein erfolgreicher Widerspruch kann die Fortzahlung Ihres Krankengeldes sichern.

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