Erfolgreicher Widerspruch gegen die Einstellung des Krankengeldes durch die Techniker Krankenkasse. Medizinischer Dienst revidiert Einschätzung, Krankengeld wird weitergezahlt.

In diesem Fall wurde das Krankengeld eingestellt mit der Begründung, nach einem Gutachten des Medizinischen Dienstes bestehe angeblich keine Arbeitsunfähigkeit mehr. Rechtsanwalt Köper hat erfolgreich Widerspruch erhoben und im Verfahren ergänzende fachärztliche Befunde nachgereicht. Auf dieser Grundlage hat der Medizinische Dienst seine Einschätzung revidiert und die fortbestehende Arbeitsunfähigkeit bestätigt. Die Techniker Krankenkasse hat dem Widerspruch in vollem Umfang abgeholfen, den Bescheid aufgehoben und die Rechtsanwaltskosten übernommen.
Eine sorgfältige medizinische Sachaufklärung im Widerspruchsverfahren lohnt sich — oft genügt es, dem Medizinischen Dienst Befunde vorzulegen, die er bei der Erstprüfung nicht hatte.
Wurde auch Ihr Krankengeld eingestellt? Sie haben einen Monat ab Zugang des Bescheides Zeit, Widerspruch einzulegen. Sprechen Sie mich an: kontakt@rechtsanwalt-koeper.de
