Erfolgreicher Widerspruch gegen die Ablehnung außervertraglicher ambulanter Psychotherapie.

Auch in diesem Fall hatte die Techniker Krankenkasse den Antrag einer Mandantin auf Kostenerstattung für Behandlungen/Sitzungen bei einer Psychologischen Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung (sog. außervertragliche Psychotherapie) abgelehnt, obwohl die Mandantin lange Zeit - über die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigungen Schleswig-Holstein (TSS KVSH) - erfolglos versucht hat, einen freien Therapieplatz bei einer Therapeutin oder einem Therapeuten mit Kassenzulassung zu erhalten. Nach gemeinsamer Besprechung der Angelegenheit und eingehender Widerspruchsbegründung unter Vorlage der erfolglosen Bemühungen um einen Therapieplatz hat die Techniker Krankenkasse dem Widerspruch abgeholfen, eine Kostenübernahme für 4 probatorische Sitzungen nach GOP/GOÄ zugesichert und für weitere, therapeutische Sitzungen in Aussicht gestellt, und die Rechtsanwaltskosten erstattet.
Erfolgreicher Widerspruch gegen die Ablehnung außervertraglicher ambulanter Psychotherapie.

In diesem Fall hatte die Techniker Krankenkasse einen Antrag der Mandantschaft auf Kostenerstattung für Behandlungen/Sitzungen bei einem Psychologischen Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung (sog. außervertragliche Psychotherapie) abgelehnt, obwohl die Mandantschaft lange Zeit - auch über die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigungen Hamburg (TSS KVH) - erfolglos versucht hat, einen freien Therapieplatz bei einer Therapeutin oder einem Therapeuten mit Kassenzulassung zu erhalten. Nach gemeinsamer Besprechung der Angelegenheit und eingehender Widerspruchsbegründung unter Vorlage der erfolglosen Bemühungen um einen Therapieplatz hat die Techniker Krankenkasse dem Widerspruch abgeholfen, eine Kostenübernahme für 30 Therapieeinheiten zugesichert und die Rechtsanwaltskosten erstattet.
