Weiterer erfolgreicher Widerspruch gegen eine Krankengeldeinstellung durch die Techniker Krankenkasse.

Techniker Krankenkasse Widerspruch Krankengeld eingestellt

In diesem Verfahren wurde die Krankengeldzahlung unter Verweis auf ein MDK-Gutachten eingestellt, das die Arbeitsunfähigkeit verneinte. Rechtsanwalt Köper konnte im Widerspruchsverfahren jedoch schlüssig darlegen, dass die medizinischen Voraussetzungen für den Leistungsbezug weiterhin vorlagen. Die Techniker Krankenkasse revidierte daraufhin ihre Entscheidung, nahm die Krankengeldzahlung wieder auf, zahlte das rückständige Krankengeld nach und erstattete die Anwaltskosten.

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