Bundesverfassungsgericht: Spezialrollstuhl als einziges Fortbewegungsmittel im Haushalt

Rechtsanwalt für Sozialrecht
25.02.2009
Die 48-jährige Beschwerdeführerin hatte Erfolg mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen sozialgerichtliche Beschlüsse, die es abgelehnt hatten, ihr einen speziellen Elektrorollstuhl, der für sie die einzige Möglichkeit darstellt, sich im häuslichen Bereich ohne fremde Hilfe zu bewegen, im Wege des Eilrechtsschutzes zu bewilligen.